Mehr Lärmschutz entlang der A6
Im Rahmen der Bauarbeiten für PUN wurden umfangreiche Lärmschutzmassnahmen umgesetzt. An diversen Standorten wurden zusätzliche Lärmschutzwände gebaut, bestehende ersetzt oder erweitert. Zudem wurde auf der ganzen Strecke ein lärmmindernder Belag eingebaut.

A6 beim Freudenbergerplatz: Wo früher zum Teil nur Leitplanken waren, stehen nun Lärmschutzwände.
Das Bundesamt für Strassen ASTRA nutze die Chance, gemeinsam mit der Pannenstreifen-Umnutzung auch den Lärmschutz weiter zu verbessern. Folgende Massnahmen wurden umgesetzt:
- Die Lärmschutzwände beim Freudenbergerplatz wurden durch wirkungsvollere Wände ersetzt, welche teilweise mit auskragenden Elementen versehen sind. Die Lärmschutzwand an der Gantrischstrasse wurde 2022 realisiert, diejenige an der Giacomettistrasse 2023. Eine Visualisierung zeigt die neuen Lärmschutzwände: pun-a6.app
- Mit einer neuen Lärmschutzwand wird die früher bestehende Lücke auf der Brücke über den Freudenbergerplatz geschlossen.
- Beim Pulverweg in Bern und auf der Höhe des Thorackerquartiers in Muri wurden zwei neue Lärmschutzwände errichtet.
- Auf der ganzen Strecke wurde ein lärmmindernder Belag eingebaut.
- In den Spitzenzeiten bei eingeschalteter PUN beträgt die Höchstgeschwindigkeit im ganzen Perimeter 80 km/h. Dies wird zwischen dem Egghölzli und Muri, wo früher durchgehend 100 km/h gilt, die Lärmbelastung weiter senken.
Wie wurden die Lärmschutzmassnahmen projektiert?
Beim Lärmschutz gelten sehr strenge gesetzliche Richtlinien. Die Lärmschutzverordnung und weitere Regelwerke definieren genau, unter welchen Umständen zusätzliche Lärmschutzmassnahmen ergriffen werden müssen und auch dürfen. So ist beispielsweise festgelegt, dass sämtliche Lärmschutzmassnahmen technisch umsetzbar und wirtschaftlich tragbar sein müssen. Die Berechnungen hierfür müssen nach schweizweit einheitlichem Muster erfolgen.
An jedem Standort wurden verschiedene Varianten geprüft. Es wurde ausführlich untersucht, welche Massnahmen technisch machbar sind und auch die Kriterien der Wirtschaftlichkeit erfüllen. Die Massnahmen, welche alle Bedingungen erfüllen, wurden nun ins Projekt integriert und öffentlich aufgelegt. Trotz der diversen geplanten Lärmschutzmassnahmen verbleiben noch Grenzwertüberschreitungen bei gewissen Liegenschaften. In solchen Fällen müssen durch das UVEK sogenannte Erleichterungen verfügt werden. Das heisst, für die jeweiligen Liegenschaften werden im Rahmen des bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens spezielle Lärmwerte festgehalten.
Obschon nicht im ganzen Perimeter sämtliche Grenzwerte eingehalten werden können, wird die Lärmbelastung ingesamt stark sinken. Zudem können die Quartiere vom Ausweichverkehr entlastet werden. PUN stellt daher eine grosse Chance dar, die Lebensqualität im Umfeld der A6 bis zum Bau des Bypass Bern-Ost zu verbessern.