A6 Ostring: Sperrung der Ein- und Ausfahrt – Für den Neu­bau der Lärm­schutz­wand an der Brücke über den Freuden­berger­platz wird ein Gerüst montiert. Um ein Touchieren des Gerüsts durch zu hohe Last­wagen zu ver­hindern, wird als Vor­sichts­mass­nahme eine Höhen­beschränkung von 4,20 Meter ein­geführt. Von der Ein­schränkung sind Last­wagen aber grund­sätzlich nicht betroffen, da für sie eine tiefere Maximalhöhe gilt.
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Pannen­streifen A6

Newsletter 13. Oktober 2022

A6 Ostring: Sperrung der Ein- und Ausfahrt

Für den Neu­bau der Lärm­schutz­wand an der Brücke über den Freuden­berger­platz wird ein Gerüst montiert. Um ein Touchieren des Gerüsts durch zu hohe Last­wagen zu ver­hindern, wird als Vor­sichts­mass­nahme eine Höhen­beschränkung von 4,20 Meter ein­geführt. Von der Ein­schränkung sind Last­wagen aber grund­sätzlich nicht betroffen, da für sie eine tiefere Maximalhöhe gilt.

 A6 Brücke Freudenbergerplatz
Bei der Brücke über den Freudenbergerplatz wird eine Höhen­beschränkung von 4,20 Meter eingeführt.

Im Rahmen der Arbeiten zur Pannen­streifen­umnutzung und zum Aus­bau des Lärm­schutzes auf der A6 Wankdorf – Muri werden auch im Bereich Ost­ring die Lärm­schutz­wände erneuert. Für die Arbeiten an der Brücke über den Freuden­berger­platz wird nun ein Gerüst montiert. Dieses ragt über die Fahr­spuren der Ein- und Aus­fahrt Ostring, aller­dings auf einer Höhe von 4,20 Meter. Da für Last­wagen eine Maximal­höhe von 4 Meter gilt, stellt dies grund­sätzlich kein Problem dar. Sollte ein Last­wagen jedoch un­zulässiger­weise höher sein und das Gerüst touchieren, hätte das gravierende Folgen. Um dieses Szenario zu verhindern, werden vor dem Gerüst Portale mit einer Höhen­beschränkung auf­gestellt, sodass ein zu hohes Fahr­zeug dort hängen­bleibt und nicht in das Gerüst fährt.

Für die Montage der Höhen­beschränkungen kommt es zu folgenden Sperrungen:

  • 16. Oktober 2022, 22 Uhr bis 17. Oktober 2022, 5 Uhr: Sperrung der Ein­fahrt Ostring in Fahrt­richtung Wank­dorf sowie Sperrung der Aus­fahrt Ostring aus Fahrt­richtung Thun

Danach gilt die Höhen­beschränkung von 4,20 Meter. Wie erwähnt bleibt die Durch­fahrt auch für Last­wagen gewähr­leistet, da für diese eine Maximalhöhe von 4 Meter gilt.

 
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